Unsere Leistungen können im Wesentlichen in zwei Bereiche unterschieden werden.
1.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V), die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese Leistungen werden im Regelfall nach Anordnung des Haus- oder Facharztes durchgeführt.

Dazu gehören zum Beispiel Injektionen wie Insulingabe, Blutdruck- oder Pulsmessung, Medikamentengabe, Wundversorgungen, Verbände und ähnliche medizinische Tätigkeiten.

Selbstverständlich werden diese Versorgungen nur durch qualifiziertes Krankenpflegepersonal durchgeführt.

2.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI).
Darin enthalten sind alle Tätigkeiten des täglichen Lebens wie Hilfe bei der Grundpflege, ( Körperhygiene, Ankleiden), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
Reinigung der Wohnung, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen und ähnliches.
Ebenso führen wir die von den Pflegekassen vorgeschriebenen viertel- oder halbjährlichen Pflegebesuche bei Patienten durch, die von ihren Angehörigen versorgt werden.

Diese Leistungen werden abhängig von der Pflegestufe bis zu einer bestimmten Summe von den Pflegekassen finanziert.
Pflegestufe 1 - € 384
Pflegestufe 2 - € 921
Pflegestufe 3 - € 1432

Aus unserem Leistungskatalog (siehe „Preise“) können sie die Hilfen, die für sie
oder ihre Angehörigen benötigen, abrufen.

In einem Aufnahmegespräch mit ihnen oder ihren Angehörigen werden die notwendigen Leitungen besprochen und in einer Pflegevereinbarung festgehalten.
Wenn die Summe der Leistungen die Pflegestufe übersteigt, kann eine private Zuzahlung vereinbart werden.
3.
Selbstverständlich kümmern wir uns um die Versorgung mit notwendigen
Hilfsmitteln, wie Pflegebetten, Rollstühlen und ähnlichem.

Wir vermitteln weiterhin Hilfen wie medizinische Fußpflege, Friseure, Essen auf
Rädern, und andere notwendige Hilfen.


Bei Fragen zu diesen Leitungen rufen sie uns einfach an, wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Gespräch in Ihrem Haushalt oder in unserer Geschäftsstelle.